Rechtsprechung
KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Behörde auf Gegendarstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PresseG Berlin § 10 Abs. 2 S. 1
Anspruch einer Behörde auf Gegendarstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Auch Jugendamt kann Gegendarstellungsanspruch gegen Presse haben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch auch für Jugendamt möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch einer Behörde auf Gegendarstellung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.03.2009 - 27 O 215/09
- KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Auszug aus KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09
(BGH NJW 2008, 2262 ).(BGH NJW 2008, 2262 ).
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09
Tritt der Schutzzweck, dasjenige Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung zu gewährleisten, das erforderlich ist, damit staatliche Einrichtungen ihre Funktion erfüllen können, in einen Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so ist deren Gewicht besonders hoch zu veranschlagen, weil das Grundrecht gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (BVerfG NJW 2006, 3769 ; NJW 1995, 3303 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09
Tritt der Schutzzweck, dasjenige Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung zu gewährleisten, das erforderlich ist, damit staatliche Einrichtungen ihre Funktion erfüllen können, in einen Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so ist deren Gewicht besonders hoch zu veranschlagen, weil das Grundrecht gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (BVerfG NJW 2006, 3769 ; NJW 1995, 3303 ). - VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
Auszug aus KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09
Dem steht im vorliegenden Fall nach dessen konkreten Umständen auch nicht die Entscheidung des BerlVerfGH (NJW 2008, 3491) entgegen.
- LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23 (...) Ein Anspruch auf Gegendarstellung kommt danach für Behörden nur in Betracht gegenüber Tatsachenbehauptungen, die unter Berücksichtigung der Unterschiede in ähnlich gravierender Weise wie bei natürlichen Personen in ihre Rechtsstellung eingreifen und sich jenseits ihrer konkreten Einwirkungsmöglichkeiten auf das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit erheblich auswirken können, namentlich etwa das unerlässliche Vertrauen in die Integrität staatlicher Stellen in Frage stellen oder ihre Funktionsfähigkeit gefährden" (KG Berlin, Beschl. v. 17.03.2009 - 9 W 48/09 -, Rn. 9, 12).
Die Kammer ist vor diesem Hintergrund nicht der Auffassung, dass einer Behörde ein Gegendarstellungsrecht nur gegen solche Tatsachenbehauptungen zustehen soll, die das unerlässliche Vertrauen in die Integrität staatlicher Stellen in Frage stellen oder ihre Funktionsfähigkeit gefährden (so aber KG Berlin, Beschl. v. 17.03.2009 - 9 W 48/09 -, Rn. 12).
- LG Berlin, 25.01.2011 - 27 O 24/11
Zur Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsverlangens; strengere Anforderungen …
Nach verfassungskonformer Auslegung unterliegt das Gegendarstellungsverlangen einer Behörde bzw. eines Ministers grundsätzlich strengeren Anforderungen als dasjenige einer natürlichen Person (vgl. KG, Beschluss vom 17.3.2009, 9 W 48/09).